Leider haben wir zur Zeit keine freien Gärten.
Voraussetzungen
- Die Bewerber müssen in unserem Einzugsgebiet wohnhaft sein und Mitglied in unserem Verein werden.
- Einen Kleingarten kann man nicht kaufen, sondern nur pachten!
- Der bisherige Pächter erhält eine Entschädigung (Ablösesumme) für die genehmigten Bebauungen und die mehrjährigen Bepflanzungen in seinem Garten.
- Der Wert dieser Entschädigung wird durch die Abschätzung eines unabhängigen Gutachters ermittelt.
Bevor Sie sich für einen Garten bewerben, sollten Sie die nachfolgenden Punkte aufmerksam lesen:
- Eine der wichtigsten Voraussetzungen im Kleingarten ist die Bewirtschaftung einer Nutzfläche.
- Als Pächter eines Kleingartens sind Sie verpflichtet eine Nutzfläche von mindestens 25% der Gartengröße dauerhaft mit Gemüse und Obst zu bepflanzen.
- Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gemeinschaftsarbeit. Jeder Pächter muss seine Pflichtstunden in der Gemeinschaftsarbeit leisten.
- Auch die Bauvorschriften müssen beachtet werden. Da unsere Lauben allgemein bereits bis zum Maximalmaß gebaut wurden, können keine zusätzlichen Aufbauten mehr errichtet oder Erweiterungen vorgenommen werden.
- Als Pächter eines Kleingartens sollten Sie sich auch am Vereinsleben beteiligen und engagieren.
- Es gelten in jedem Fall die Regelungen aus dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung (zu finden hier im DONWLOADBEREICH)
Download des Bewerbungsformulares und Online-Bewerbung folgen in Kürze.