Freie Gärten

Leider haben wir zur Zeit keine freien Gärten.

Voraussetzungen

  • Die Bewerber müssen in unserem Einzugsgebiet wohnhaft sein und Mitglied in unserem Verein werden.
  • Einen Kleingarten kann man nicht kaufen, sondern nur pachten!
  • Der bisherige Pächter erhält eine Entschädigung (Ablösesumme) für die genehmigten Bebauungen und die mehrjährigen Bepflanzungen in seinem Garten.
  • Der Wert dieser Entschädigung wird durch die Abschätzung eines unabhängigen Gutachters ermittelt.

Bevor Sie sich für einen Garten bewerben, sollten Sie die nachfolgenden Punkte aufmerksam lesen:

  • Eine der wichtigsten Voraussetzungen im Kleingarten ist die Bewirtschaftung einer Nutzfläche.
  • Als Pächter eines Kleingartens sind Sie verpflichtet eine Nutzfläche von mindestens 25% der Gartengröße dauerhaft mit Gemüse und Obst zu bepflanzen.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gemeinschaftsarbeit. Jeder Pächter muss seine Pflichtstunden in der Gemeinschaftsarbeit leisten.
  • Auch die Bauvorschriften müssen beachtet werden. Da unsere Lauben allgemein bereits bis zum Maximalmaß gebaut wurden, können keine zusätzlichen Aufbauten mehr errichtet oder Erweiterungen vorgenommen werden.
  • Als Pächter eines Kleingartens sollten Sie sich auch am Vereinsleben beteiligen und engagieren.    
  • Es gelten in jedem Fall die Regelungen aus dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung (zu finden hier im DONWLOADBEREICH)

Download des Bewerbungsformulares und Online-Bewerbung folgen in Kürze.